Historischer Türbestand
Hauseingangsportal Werneburgstraße 11
Historie:
Im Jahre 1923 wurde dem Architekturbüro Seifert aus Eisenach der Auftrag zum Entwurf eines Neubaus der Ortskrankenkasse auf dem Gelände Werneburgstraße 11 erteilt. Das Gebäude sollte neben der Verwaltung der Orstkrankenkasse ein Lichtheilinstitut und auch damals schon einen Zahnheilklinik aufnehmen. Der Kostenrahmen wurde dem Planer mit 500 000 Reichsmark, für die damalige Zeit recht auskömmlich, vorgegeben.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsprach es dem Zeitgeist in repräsentativen Bauten klassische griechische Architekturakzente einzubinden. War es nicht möglich, ganze Gebäudebilder der Antike anzulehnen, so sollte doch als „Siegel“ an der Stirn des Gebäudes ein Tempelzeichen durchaus diesen Zeitgeist ausdrücken.
Der planende Architekt Seifert folgte daher 1924 dieser neoklassizistischen Strömung und integrierte bei der Gestaltung des Fassadenbildes der Ortskrankenkasse Eisenach die ionische Säulenordnung in den Haupteingangsbereich. Diese fasst das Sandsteingewände mit dem aufwendig gearbeiteten Türelementen ein und stützt das Giebeldreieck (Tympanon) mit einer Anzahl dekorativer Giebelfiguren.
Im April 1924 wurden die fertigen Planunterlagen, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber dem Baupolizeiamt Eisenach, zur Genehmigung vorgelegt. Nach sehr kurzer Prüfzeit wurde am 14. mai 1924 die Baugenehmigung erteilt und umgehend der erste Spatenstich ausgeführt.
Zur damaligen Zeit bestand in Eisenach ein Zusammenschluss von wohl durchaus einflussreichen Eisenacher Bürgern mit der Namensgebung
„Ausschuss über den Schutz gegen die Verunstaltung des Stadtbildes“. Dieser Ausschuss übte sodann massive Kritik an der Gestaltung der Fassadenfront. Es folgte eine umfangreiche Korrespondenz zwischen der Baupolizeibehörde, dem genannten Ausschuss und der Ortskrankenkasse. Verschiedene neue Gestaltungsvorschläge, vorgelegt durch die Baupolizeibehörde mit neuer Gestaltung des Haupteingangs, fanden nun mehr kein Gefallen bei der Ortskrankenkasse. Daraufhin setzte die Eisenacher Baupolizei kurzerhand die Baugenehmigung aus. Es nahm sich sodann das Thüringer Ministerium für Inneres und Wirtschaft des Vorgangs an und entschied am 02.Mai 1925, dass die Baugenehmigung weiterhin Bestand habe, da mit dem Aushub der Abortgruben schon begonnen worden sei und dem Bauherrn daher keine Planänderung mehr zuzumuten sei. In der entsprechenden Stellungnahme des Erfurter Ministeriums von 1925 ist eine Würdigung der baulichen Gestaltung durch den Architekten Seifert zwischen den Zeilen durchaus ablesbar.
2008:
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen in den Räumen des Zahntechnik Zentrum Eisenach ist neben den üblichen zeitgemäßen Anforderungen an eine Hauseingangstür eines gewerblich genutzten Gebäudes ein weiterer Sicherheitsstandard notwendig. Grundsätzlich gilt als oberster Anspruch die Wahrung der äußeren historischen Authentizität des Hauseingangsbereiches in vorhandener Form. Ohne irreversible Eingriffe in den historischen Bestand wird aufgrund neuer Technik die gewünschte neuzeitliche Eigenschaft der Türelemente erreicht.
Geschichtliches Material recherchiert durch Schreinerei Lehmann, Nentershausen.